Nachhaltigkeit in Gesundheitseinrichtungen dokumentieren
Die Berichtspflicht für Krankenhäuser ab einer bestimmten Größe gilt ab 2025. Die Nachhaltigkeitsberichtserstattungspflicht muss erstmals im Jahresabschluss am 31. Dezember 2025 eingehalten werden.
Die intensive Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit in Gesundheitseinrichtungen ist nicht allein aus Rücksicht auf nachfolgende Generationen, sondern auch gesetzlich geboten. Für sämtliche Interessengruppen, wie Patient*innen, Angehörige, Mitarbeitende, Mitglieder des Aufsichtsrats oder Einweisende, rückt das Thema Nachhaltigkeit ebenfalls immer weiter in den Fokus. Die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen sind zukünftig ausschließlich als Anlage im Lagebericht zu veröffentlichen und vom Wirtschaftsprüfer zu testieren.
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